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Schadenhilfe, Nachregulierung, Ablehnung prüfen

Echte Schadenbeispiele aus Laufen, BGL, Traunstein & Altötting

Unser Vorgehen: prüfen, nachverhandeln, durchsetzen

Von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung: Wir prüfen Unterlagen und Bedingungen, klären die Anspruchslage, fordern fehlende Leistungen nach und übernehmen die komplette Kommunikation mit der Versicherung. Unsere Beispiele zeigen jeweils kurz Ausgangslage, Vorgehen und Ergebnis – damit Sie nachvollziehen können, wie wir in Laufen und Umgebung Schritt für Schritt zu einer fairen Regulierung kommen.

Gebäudeversicherer lehnt die Zahlung des beschädigten Bodenbelages ab:

Durch einen defekten Heizkörper ist Wasser in die vermietete Wohnung eines Mehrfamilienhauses ausgetreten und hat den Boden inkl. den Gussasphaltestrich beschädigt. Im Rahmen der Regulierung hat der Versicherer einen Sachverständigen beauftrag, der eine Zahlung des Bodenbelages mit der Begründung ablehnt, dieser hätte seine Lebensdauer bereits überschritten und es handle sich um eine Sanierung. Der Versicherer reguliert hier, aufgrund unserer Intervention zum gleitenden Neuwert den Schaden am Bodenbelag mit 5.080 Euro.

Eine selbständige Zahnärztin hatte einen Praxisausfall aufgrund eines plötzlich auftretenden Augenleidens. Der Versicherer berechnete eine Leistung für 5 Tage Praxisausfall in Höhe von 750 Euro. Durch unsere Prüfung und Intervention wurde die Leistung auf 4.100 Euro erhöht.

Ein Elektriker klemmt versehentlich den Stromzähler zur Einspeisevergütung der PV-Anlage. Der Versicherer lehnt die Regulierung mit dem Hinweis ab, dass Vermögensschäden infolge einer Tätigkeit des Versicherungsnehmers gemäß den Bedingungen ausgeschlossen sind. Nachdem wir die Bedingungen geprüft und den Punkt Energiemehrkosten mit dem Versicherer kommuniziert haben, wurde die Deckungszusage erteilt.

Aufgrund einer Verstopfung des Regenfallrohrs durch Laub hat sich Regenwasser gestaut und ist über die Regenrinne ausgetreten. Dabei wurden Teile des Holzhauses durchfeuchtet und mussten erneuert werden. Im Rahmen der Schadenbearbeitung lehnte der Versicherer zunächst die Regulierung ab. Aufgrund der besonderen Bedingungen des Vertrags konnten wir jedoch eine Zahlung des Versicherers in Höhe von 5.263 Euro erwirken.

Auf Grund eines geplatzten Hydraulikschlauches an der Landwirtschaftlichen Zugmaschine wurde die Straße sowie das Bankett verunreinigt. Der Versicherer hat lediglich die Kosten für die Straßenreinigung übernommen. Die erheblich höheren Kosten für die Entfernung, Entsorgung und Erneuerung des Banketts und der Wiese auf einer Länge von 20 Metern wurden abgelehnt. Durch unsere Unterstützung wurde der Schaden (zu 90 Prozent) reguliert und unser Kunde musste nur 280 Euro selbst tragen.

Unser Mandant, eine Kfz-Werkstatt, wurde beauftragt, einen rundum erneuerten Austauschmotor in einen VW-Bus einzubauen. Aufgrund einer fehlerhaften Ventileinstellung kam es bei der Probefahrt zu einem Motorschaden. Der Gesamtschaden belief sich auf 16.000 Euro. Im Rahmen der Schadensregulierung nahm die Versicherung einen Abzug für „Neu gegen Alt“ in Höhe von insgesamt 4.800 Euro vor. Wir überzeugten den Versicherer davon, dass der Abzug ungerechtfertigt war. Die volle Summe wurde nachträglich erstattet.

Aufgrund eines Defektes in der Heizungsanlage stand im Keller das Wasser circa 15 cm hoch. Der Gebäudeschaden wurde anstandslos reguliert. Im Rahmen des Hausratschaden wurde ein Sachverständiger vom Versicherer beauftragt, der nach Besichtigung nur 70 Prozent der nachgewiesenen Kosten erstatten wollte. Wir hielten in der Sache Rücksprache mit dem Sachverständigen und unser Kunde erhielt deswegen weitere 4.050 Euro.

Der Versicherungsvertreter des Kunden hat eine Feuerversicherung beim Mitbewerber gekündigt und versäumt, diese Gefahr in seinen neuen Vertrag aufzunehmen. Durch Blitzüberspannung entstand ein Schaden an der Wärmepumpe eines Mehrfamilienhauses. Die Versicherung lehnte die Zahlung ab. Daraufhin wurden wir beauftragt und konnten eine Regulierung des kompletten Schadens in Höhe von 42.465 € erreichen.

Aufgrund eines Rohrbruchs in einer Zahnarztpraxis mussten die Zuleitungen zu den Behandlungsstühlen ausgetauscht werden. Zusätzlich wurden ein Kompressor sowie die Elektronik eines der Behandlungsstühle beschädigt. In erster Instanz bot der Versicherer eine Regulierung in Höhe von circa 900 Euro an. Nachdem ein Sachverständiger hinzugezogen wurde, konnte wir eine Regulierung in Höhe von 15.000 Euro erreichen.

Nach einem Hagelschaden schätzte der vom Versicherer beauftragte Sachverständige die Reparaturkosten am Pkw unseres Mandanten auf etwa 4.000 Euro netto. Die Versicherung bot jedoch nur 2.600 Euro mit dem Hinweis auf einen wirtschaftlichen Totalschaden an. Durch das Gutachten konnten wir nachweisen, dass dies nicht zutraf, sodass der Schaden gemäß Gutachten reguliert wurde.

Ein vom Mandanten beauftragter Handwerker übersah beim Entlüften der Heizkörper, eine Dichtung einzusetzen. In der Folge trat Wasser aus und verursachte Schäden an Boden und Wand. Obwohl die Versicherung des Handwerkers den Schaden zunächst ablehnte, konnten wir nach direkter Rücksprache eine vollständige Regulierung in Höhe von 4.700 Euro erreichen.

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